Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht liegt der überwiegende Anteil meiner Tätigkeit in der Vertretung von Arbeitnehmern. Meist geht es dabei um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zum Beispiel durch Kündigung, oder seltener durch einen Aufhebungsvertrag. Beim Aufhebungsvertrag sollte die Beratung unbedingt vor dem Abschluss, d.h. der Unterzeichnung, erfolgen, da sich Konsequenzen für den Bezug von Arbeitslosengeld ergeben können.

Bei einer Kündigung muss zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung unterschieden werden. Außerdem muss geklärt werden, ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist.

Doch auch während das Arbeitsverhältnis noch besteht, können sich rechtliche Probleme ergeben. Hat ein Arbeitnehmer beispielsweise eine falsche oder gar keine Lohnabrechnung erhalten oder bestehen sonstige Lohnrückstände, setze ich den bestehenden Anspruch notfalls gerichtlich durch.

Weiterer Streitpunkt sind Abmahnungen an den Arbeitnehmer. Auch hier ist zu empfehlen, dass sich ein Arbeitnehmer gegen aus seiner Sicht unbegründete Vorwürfe zur Wehr setzt, da die Abmahnung ansonsten als Grundlage für eine spätere Kündigung des Arbeitsvertrages herangezogen werden kann.