Den Haupttätigkeitsbereich meiner Arbeit bildet das Verkehrsrecht. Durch die Mitarbeit in einer ADAC-Vertragskanzlei war eine Spezialisierung auf diesem Gebiet möglich.
Schwerpunkte der Tätigkeit sind dabei die Schadensabwicklung nach einem Unfall und die Schadensregulierung an sich.
Im Rahmen meiner Tätigkeit habe ich dabei festgestellt, dass viele Unfallbeteiligte und Geschädigte keine oder nur wenige Kenntnisse über die ihnen zustehenden Ansprüche haben. Dies führt in vielen Fällen dazu, dass nicht alle rechtlichen Möglichkeiten ausgenutzt werden, was letztlich zu einem geringeren Zahlungsbetrag der Versicherungen führt. Ich berate Sie deshalb ausführlich über Ihre Ersatzansprüche bei einem Sachschaden ebenso wie bei einem Personenschaden und über ein mögliches Schmerzensgeld.
Ersetzbare Schäden sind darüber hinaus zum Beispiel auch der Verdienstausfall oder der so genannte Haushaltsführungsschaden, wenn Sie als Hausfrau oder Hausmann bei dem Unfall verletzt worden sind.
In vielen Fällen geht es insbesondere um die Reparaturkosten für das Fahrzeug. Dabei sind von der Rechtsprechung bestimmte prozentuale Grenzwerte erarbeitet worden, die man kennen sollte, wenn man seinen Anspruch geltend machen möchte.
Nach einem Unfall besteht außerdem großer Beratungsbedarf bei allen Fragen rund um den Verkauf eines Fahrzeuges, um den Restwert oder den Wiederbeschaffungswert. Mitunter werden von den Versicherungen auch selbst Verkaufsoptionen vermittelt, bei denen fraglich ist, ob Sie als Geschädigter dieses Restwertangebot annehmen müssen.
Gerade wenn das eigene Fahrzeug einen Totalschaden erlitt oder zumindest nicht mehr fahrbereit ist, stellt sich die Frage, ob Sie einen Mietwagen anmieten oder statt dessen Nutzungsausfallentschädigung beanspruchen. Diese Entscheidung können Sie jedoch nur treffen, wenn Ihnen die Möglichkeit und Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung bekannt ist. Zudem ist die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges mit einem erheblichen finanziellen Risiko des Geschädigten verbunden, da die hierfür anfallenden Kosten sehr hoch sein können und die Versicherungen nicht jeden Mietpreis zahlen und zahlen müssen. Dies kann somit selbst im Falle eines unverschuldeten Unfalles zu einem Eigenanteil des Geschädigten führen, den dieser dann im schlimmsten Falle selbst an das Mietwagenunternehmen zahlen muss.
U.a. wegen dieser Probleme ist es notwendig und zu empfehlen, dass Sie sich schnellstmöglich nach einem Unfallereignis mit mir in Verbindung setzen, da die meisten und wichtigsten Entscheidungen zeitnah zum Unfallereignis zu treffen sind. Eine Verzögerung kann schnell finanzielle Einbußen nach sich ziehen, die später nicht mehr verhindert werden können.
Selbst in scheinbar eindeutigen Unfallsituationen sollten Sie von Ihrem Recht, sich umfassend rechtlich beraten und vertreten zu lassen, Gebrauch machen, da die Versicherung letztlich jede Schadensposition prüft und Kürzungen vornehmen kann.
Ein wesentlicher Anteil der anwaltlichen Dienstleistung besteht darin, dass der gesamte Schriftverkehr mit der Versicherung geführt wird, so dass Ihnen der diesbezügliche Aufwand erspart wird und zudem gesichert ist, dass Ihre Rechte umfassend ausgeübt werden.
Hinsichtlich der anfallenden Kosten verhält es sich so, dass meine Mandanten in vielen Fällen damit selbst nicht belastet werden. Soweit wie die gegnerische Haftpflichtversicherung den Schaden ersetzt, werden grundsätzlich auch die Rechtsanwaltskosten übernommen. Sollten Sie über eine einstandspflichtige Rechtsschutzversicherung verfügen, so besteht überhaupt kein wirtschaftliches Risiko für Sie. Für den Fall des Bestehens einer Rechtsschutzversicherung übernehme ich auch den Schriftwechsel mit dieser Versicherung, einschließlich Kostendeckungsanfrage. Sie können sich also sofort mit mir in Verbindung setzen, ohne vorab eine Klärung mit Ihrer Versicherung herbeigeführt zu haben. Bei jeder Rechtsschutzversicherung haben Sie im Übrigen eine freie Anwaltswahl.
Sollten Sie Fragen zu den anfallenden Kosten haben, so stehe ich Ihnen auch hierzu gern auch vor einer ersten Besprechung mit weiteren Auskünften zur Verfügung.
Durch meine langjährige Tätigkeit sind mir auch viele Kfz-Sachverständige bekannt, so dass ich Ihnen auch bei der Auswahl hierbei behilflich sein kann. Der Kontakt zu einem Kfz-Sachverständigen, der auch vom ADAC empfohlen wird, kann so auch kurzfristig hergestellt werden.
Auch wenn sich nach einem Pkw-Kauf Mängel am Fahrzeug (Neu- oder Gebrauchtwagen) zeigen, lohnt es sich, sich beraten zu lassen. Es sind hier, wie so oft, formale Kriterien einzuhalten, um seine Rechte wirksam auszuüben. Auch wenn der Gesetzgeber versucht hat, die Rechte privater Verbraucher zu stärken, ist dies nur teilweise gelungen. Problematischer ist auch hier wieder die weit verbreitete Unkenntnis, wie diese Rechte gewahrt werden können. Dies resultiert aber auch daraus, dass z.B. im allgemeinen Sprachgebrauch nicht zwischen Gewährleistung und Garantie unterschieden wird. Rechtlich sind die Unterschiede jedoch enorm.
Ein weiterer Schwerpunkt im Verkehrsrecht sind die Ordnungswidrigkeiten oder so genannten Bußgeldsachen. Haben Sie einen Anhörungsbogen oder eine Verwarnung erhalten, gleich ob wegen falschem Parken, überhöhter Geschwindigkeit oder dem Überfahren einer roten Ampel, berate ich Sie, wie Sie dagegen vorgehen können und welche Erfolgsaussichten bestehen.
Gerade auch bei Verwarnungen im Zusammenhang mit einem Unfallereignis sollten Sie diese nicht vorschnell, insbesondere nicht am Unfallort bezahlen. Nahezu jede Versicherung verschaftt sich nach einem Unfallereignis Einsicht in die Polizeiakte. Die Zahlung eines Verwarnungsgeldes wird meist als Anerkenntnis, zumindest einer Teilschuld, beurteilt. Auch von der häufigen Ankündigung von Polizeibeamten, dass es “ansonsten teurer werden würde”, sollten Sie sich nicht beeinflussen lassen, da es sich dort meist, wenn überhaupt, nur um die Gebühren und Auslagen eines Bußgeldbescheides handelt. Diese belaufen sich auf etwa 25,60 € und stehen in keinem Verhältnis zu dem Schaden, der Ihnen durch die vorschnelle Zahlung entstehen kann.
Besondere Schwierigkeiten können sich daraus ergeben, dass eine Bußgeldsache eine Auslandsberührung aufweist. Wurde zum Beispiel im Urlaub mit dem eigenen oder mit einem Mietwagen eine Ordnungswidrigkeit begangen, stellt sich insbesondere die Frage, ob das Bußgeld bezahlt werden muss. Doch auch bei einem Unfall in Deutschland, an dem ausländische Fahrzeuge beteiligt sind, sind bestimmte Besonderheiten zu beachten.
Geht der Verkehrsverstoß über eine bloße Ordnungswidrigkeit hinaus, vertrete ich Sie selbstverständlich auch in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bzw. Gerichtsverfahren. Auch hier hatte ich bereits umfangreich Gelegenheit zur außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung. Dies umfaßt sämtliche verkehrstypischen Straftaten, angefangen von der Körperverletzung über Nötigung und Beleidigung im Staßenverkehr, Trunkenheitsfahrten infolge Alkohol bis hin zum Vorwurf der fahrlässigen Tötung.
Wichtig für viele ist naturgemäß auch der Führerschein. Auch in Führerscheinangelegenheiten bestehen in vielen Fällen Beratungsmöglichkeiten, etwa zum Punkteabbau und in diesem Zusammenhang zu den Tilgungsfristen im Verkehrszentralregister Flensburg oder zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Auch bei einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), dem so genannten “Idiotentest”, kann eine juristische Beratung sinnvoll sein. Hier ist insbesondere auch bereits vor der Gutachtenerstellung eine erste Beratung sinnvoll und zu empfehlen.
Im Zusammenhang mit dem Verlust der Fahrerlaubnis durch Entzug ist darauf hinzuweisen, dass in der Regel, auch wenn man über einen ausländischen Führerschein verfügt, das Fahren in Deutschland untersagt bleibt. Eine Umgehung der deutschen Führerscheinbehörde ist schwierig.