Den weiteren Tätigkeitsschwerpunkt meiner Arbeit bildet das Strafrecht. Ich berate und vertrete sowohl Mandanten, die als Täter in Verdacht geraten sind, als auch die Geschädigten einer Straftat.
Ebenso haben Zeugen eines Gerichtsverfahrens die Möglichkeit, sich vor ihrer Aussage anwaltlich beraten zu lassen. Dies kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn diese sich mit einer Aussage selbst belasten würden.
Neben leichteren Delikten, die im familiären oder privaten Bereich begangen werden – zum Beispiel eine Körperverletzung, Beleidigung oder ein Hausfriedensbruch -, bearbeite ich auch Mandate, die schwere Delikte wie beispielsweise Erpressung und Raub zum Gegenstand haben.
Unter das so genannte Verkehrsstrafrecht fallen, wie oben bereits ausgeführt, Delikte wie Trunkenheit im Straßenverkehr, Nötigung und Beleidigung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder auch fahrlässige Körperverletzung und Tötung im Straßenverkehr.
Da ich im Raum Chemnitz von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) deren Mitgliedern als Rechtsanwalt empfohlen werde, vertrete ich außerdem Mandanten, die z.B. einer Straftat im Amt beschuldigt werden.
Beratungsbedarf besteht auch, wenn ein Geschädigter einer Straftat als Zeuge vernommen wird oder wenn er als Nebenkläger auftreten möchte. Es besteht grundsätzlich auch für alle Zeugen die Möglichkeit, sich anwaltlich beraten zu lassen.
Die anwaltliche Betreuung umfasst sowohl die gerichtliche als auch die außergerichtliche Vertretung. Darüber hinaus ist es auch möglich, zunächst einen Auftrag auf die Einholung der Akteneinsicht zu beschränken. Diese kostengünstige Vorgehensweise ermöglicht es Ihnen als Mandanten dann, sich auch noch zu einem späteren Zeitpunkt dafür zu entscheiden, mich mit der Interessenvertretung zu beauftragen.
Durch die Akteneinsicht, die Privatpersonen nicht gestattet ist, wird in vielen Fällen erst deutlich, was im einzelnen vorgeworfen wird. Es ist meist auch erst dann möglich, Erfolg versprechende Verteidigungsstrategien zu entwickeln.
Ich stehe sowohl für die Wahlverteidigung als auch als Pflichtverteidiger zur Verfügung.
Auch eine schrittweise Beauftragung ist möglich, ebenso wie eine Beauftragung nur für einen Teil des Verfahrens. Durch eine umfassende Information über die Kosten können Sie sich somit jederzeit selbst entscheiden, inwieweit Sie sich vertreten lassen möchten.
Grundsätzlich gibt es auch im Bußgeld- oder Strafverfahren die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Sollten Sie somit nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, diese nicht eintrittspflichtig sein und Sie auch selbst nicht über die wirtschaftlichen Möglichkeiten verfügen, die Anwaltskosten zu bezahlen, so übernimmt die Staatskasse diese Kosten im Wege der Beratungshilfe. Den Beratungshilfeschein erhalten Sie an dem für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Amtsgericht. Bei Fragen hierzu helfe ich Ihnen ebenso gern weiter.